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Krankenversicherung für internationale Studierende in Deutschland

Krankenversicherung ist in Deutschland nicht optional. Sie benötigen einen Nachweis über den Versicherungsschutz für das Visum, und keine Universität wird Ihre Immatrikulation ohne diesen abschließen. Die meisten Studierenden unter 30 Jahren nehmen zum Studierenden-Tarif am gesetzlichen Krankenversicherungsprogramm teil, der etwa €120–€140 pro Monat beträgt.

Ihre SituationWas Sie benötigenUngefähre Kosten
Immatrikulierter Studienstudent, unter 30 Gesetzliche (gesetzlich) Studierendenversicherung — TK, AOK, Barmer und ähnliche €120–€140 / Monat
Immatrikulierter Studierender, 30 oder älter Private Studierendenversicherung — der gesetzliche Studierenden-Tarif gilt nicht mehr variiert je nach Alter und Anbieter
Sprachkurs oder Studienkolleg (noch nicht immatrikuliert) Private Incoming/Reiseversicherung für das Visum akzeptiert €30–€90 / Monat
Promotionskandidat mit einem Arbeitsvertrag Gesetzliche Versicherung über Ihren Arbeitgeber vom Gehalt abgezogen
Stipendiat (DAAD und ähnliche) Oft über den Förderer versichert — prüfen Sie Ihr Stipendiumsschreiben in der Regel versichert

Gesetzlich oder privat — wie man wählt

Gesetzlich (gesetzlich) ist die Standard- und sicherere Wahl für Studierende: ein einheitlicher Studierenden-Tarif unabhängig von Ihrer Gesundheit, keine medizinischen Fragen, und jede Universität sowie die Ausländerbehörde akzeptieren es ohne Diskussion. Sie können den Versicherer frei wechseln, aber sobald Sie sich als Studierender aus dem gesetzlichen System abmelden, können Sie in der Regel während des restlichen Studiums nicht wieder zurück wechseln — also überlegen Sie es sich gut, bevor Sie eine private Versicherung wählen, um einige Euros zu sparen.

Private Versicherung ist der Weg, wenn das gesetzliche System Sie nicht akzeptiert: Sprachkursstudierende, die noch nicht immatrikuliert sind, Studierende, die mit 30 oder älter ein Studium beginnen, und einige Gastwissenschaftler. Lesen Sie, was ausgeschlossen ist — Vorerkrankungen, Zahnmedizin und Schwangerschaft sind häufige Lücken.

Die Reihenfolge, die tatsächlich funktioniert

  1. Schließen Sie eine Versicherung ab (oder erhalten Sie eine Versicherungsbestätigung) vor dem Visumstermin — es ist auf der Dokumentenliste.
  2. Nach der Ankunft melden Sie Ihre Adresse an und eröffnen ein deutsches Bankkonto.
  3. Bitten Sie Ihren Versicherer um die elektronische Immatrikulationsbestätigung (M10) — deutsche Universitäten erhalten diese jetzt digital vom Versicherer.
  4. Schließen Sie die Immatrikulation ab, und beantragen Sie dann Ihren Aufenthaltstitel.

Was Studierende oft falsch machen

  • Reiseversicherung statt einer Studierendenversicherung erwerben — Reiseversicherungen werden für die Immatrikulation nicht akzeptiert.
  • Den Versicherungsschutz zwischen Sprachkurs und Studium auslaufen lassen, was die Verlängerung des Aufenthaltstitels blockiert.
  • Vergessen, dass der Versicherungsschutz ab dem Tag Ihres Eintritts in Deutschland gültig sein muss, nicht erst ab dem Semesterbeginn.

Frequently asked questions

Ist eine Krankenversicherung für Studierende in Deutschland Pflicht?
Ja. Sie benötigen einen Versicherungsnachweis für das Studentenvisum, und die Universitäten können Ihre Einschreibung ohne eine Versicherungskonfirmation nicht abschließen.
Wie viel kostet die studentische Krankenversicherung?
Eingeschriebene Studierende unter 30 zahlen den gesetzlichen Studentenbeitrag, der etwa €120–€140 pro Monat einschließlich des Beitrags zur Pflegeversicherung beträgt. Private Versicherung für Sprachkursteilnehmer ist oft günstiger, bietet jedoch weniger Leistungen.
Kann ich stattdessen meine Reiseversicherung nutzen?
Nein. Reiseversicherungen werden nicht für die Einschreibung an einer deutschen Universität akzeptiert. Sprachkursteilnehmer und Studienkolleg-Studierende können private Incoming-Versicherungen verwenden, aber Studierende in einem Abschlussprogramm benötigen eine studentische Krankenversicherung.
Was passiert, wenn ich über 30 bin?
Der gesetzliche Studentenbeitrag gilt normalerweise nicht mehr, sodass Sie stattdessen eine private Studentenversicherung abschließen müssen. Vergleichen Sie sorgfältig — die Prämien hängen vom Alter und dem Leistungsniveau ab.
Kann ich später von privat zu gesetzlich wechseln?
In der Regel nein. Sobald Sie als Studierender von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit sind, bindet Sie diese Entscheidung normalerweise für den Rest Ihres Studiums, also wählen Sie zu Beginn sorgfältig aus.

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Allgemeine Informationen, keine Versicherungsberatung. Die Tarife und Anspruchsregeln werden von den Versicherern und dem deutschen Recht festgelegt und ändern sich im Laufe der Zeit — bestätigen Sie dies direkt mit dem Versicherer und Ihrer Universität, bevor Sie eine Entscheidung treffen.